Brandschutz
Das Tätigkeitsgebiet „Brandschutz“ umfasst:
- Die Beratung von Architekten, Bauträgergesellschaften, Firmen und Bauherren zu allen brandschutztechnischen Fragestellungen
- Erstellung von Objekt- und nutzungsspezifischen Brandschutzkonzepten für Sonderbauten, unter Beachtung der entsprechenden Gesetze, der eingeführten Richtlinien, Verordnungen und Normen
- Vorstellung dieser Konzepte / Gutachten bei der Genehmigungsbehörde zur Erzielung einer reibungslosen Genehmigung
- Baubegleitende Kontakthaltung mit der Feuerwehr, der Genehmigungsbehörde und der Versicherung
- Begleitende Bauüberwachung mit Dokumentation und Abnahmen/Schlussabnahme
- Anfertigung von Flucht- und Rettungswegplänen nach DIN 4844
- Erarbeitung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095
- Aufstellung von Brandschutzordnungen nach DIN 14096, Teil 1 – 3
- Sichere Evakuierungsberechnungen
- Sinnvolle Entrauchungsnachweise mit Brand- und Rauchsimulationsmodellen
- Nachweise von Löschwasserrückhaltung entsprechend LöRüRL